Achtung:
Im Regierungsviertel gestaltet es sich schwierig, Genehmigungen für aufwändige Dreharbeiten zu erhalten. Die einzige Ausnahme stellt die parlamentarische Berichterstattung da.
Das Reichstagsgebäude wurde von dem Architekten Paul Wallot im Stil der italienischen Hochrenaissance entworfen. Es entstand in den Jahren 1884 bis 1894, es wurde in schlesischem Sandstein aufgeführt. Die Ausmaße waren: Länge 137 m, Breite 104 m, Höhe der vier Ecktürme 46 m, der Kuppelspitze 75 m. Die über dem Portal prangende Inschrift "Dem Deutschen Volke" wurde während des Ersten Weltkriegs angebracht.
Der Reichstagsbrand vom 27.2.1933, angeblich vom Holländer Marinus van der Lubbe gelegt, diente den Nationalsozialisten als Vorwand für das Ermächtigungsgesetz. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs erfuhr das Gebäude schwere Beschädigungen, in der Nachkriegszeit wurde es ohne Kuppel wiederhergestellt.
Nach der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 und dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, daß das Parlament in die Hauptstadt Berlin umziehen wird, wurde ein Architektenwettbewerb zum Umbau des Reichstagsgebäudes für die künftige Nutzung durch den Deutschen Bundestag ausgeschrieben. Unter der Leitung des Architekten Norman Foster und nach seinen Entwürfen wurde der Umbau zwischen 1995 und 1999 vorgenommen. Der Innenraum wurde vollständig entkernt, der wieder zentral angelegte Plenarsaal wird nun von einer gestreckten Glaskuppel auf rundem Grundriß überwölbt, die über Rampen begehbar ist. Seit April 1999 ist das Reichstagsgebäude der offizielle Sitz des Deutschen Bundestages.