Eine entgeltfreie Nutzung ist ausgeschlossen. Es werden Tagespauschalen in Ansatz gebracht, die nicht verhandelbar sind. Informationen zur Höhe der Pauschalen erhalten Interessenten auf Anfrage beim Vermieter.
Das Grundstück ist 3.088 m² groß und mit einem in den Jahren 1955/1956 errichteten, zweigeschossigen Kino- und Theatergebäude bebaut, das bis 1994 von den Französischen Streitkräften für verschiedene kulturelle Veranstaltungen genutzt wurde. Das Gebäude ist Teil des Denkmalschutzensembles Julius-Leber-Kaserne und steht ebenfalls unter Denkmalschutz; jegliche Veränderung bzw. Maßnahme im und am Denkmal ist denkmalrechtlich genehmigungspflichtig. Dies umfasst sowohl das Zubehör als auch die Ausstattung. Der Empfangsbereich und das Treppenhaus weisen viele für die 1950er Jahre typische Elemente auf. Es bietet im Zuschauerraum auf zwei Etagen ca. 350 Sitzplätze. Das Gebäude ist unterkellert und nach drei Seiten freistehend.
Vorführungsraum ist nur durch eine kleine Wendeltreppe zu erreichen. Der Zugang zur Wendeltreppe befindet sich im Herren-WC im EG rechts.
Grundrisse aus dem Jahr 1996 sind vorhanden. Die Nutzfläche beträgt 776 m².
Zwischenvermietung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Medienanschlüsse wie Strom und Wasser sind nicht vorhanden (Beleuchtung nur im Kino-/Theatersaal vorhanden) bzw. können aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit nicht mehr genutzt werden. – Alternativen, wie Sanitärwagen sind erforderlich
Da es sich um ein Leerstandsobjekt handelt, sind die Brandschutzmaßnahmen vor Ort heruntergefahren worden. Es ist eine brandschutzgutachterliche Stellungnahme seitens der Produktionen zu erbringen.
Des Weiteren hat jede Produktion eine Haftpflichtversicherung zu übersenden, die ebenfalls Bestandteil des Motivvertrages ist.
Vor dem Objekt befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Für einen evtl. Fuhrpark sollte die Fläche rechtzeitig abgesperrt werden.
Sofern Autos – Sanitärcontainer oder Catering - auf das Grundstück gestellt werden müssen, kann die Einfahrt links neben dem Kino kann genutzt werden. PKW’s dürfen dort nur auf den seitlichen Gehwegen abgestellt werden, die Durchfahrt ist freizuhalten.
Sicherheitsdienst bzw. Wachdienst, dass keine fremden Personen das Objekt oder Grundstück betreten ist seitens der Filmfirma zu stellen