Eine entgeltfreie Anmietung ist ausgeschlossen. Es werden Tagespauschalen in Ansatz gebracht, die nicht verhandelbar sind. Die Höhe der Kosten sind beim Vermieter zu erfragen.
Das Grundstück ist ca. 2.850 m² groß. Das Grundstück ist neben 2 sanierungsbedürftigen Einzelgaragen mit einer denkmalgeschützten Villa (1900 – 1918) bebaut.
Villenbebauung mit erhöht liegendem KG/Souterrain bei gartenseitig abfallendem Geländelauf, erhöht liegendem EG/Hochparterre mit straßen- und gartenseitigen Außentreppen, OG und nicht ausgebautem DG.
Die Außenanlagen wurden sichtbar schon seit einiger Zeit keiner Grünflächenpflege mehr unterzogen. Das Grundstück ist mit Gestrüpp überwuchert. Baum- und Grünschnitt erforderlich.
Das Befahren des Grundstückes ist nicht möglich. Stellflächen vor dem Objekt sind nicht vorhanden. Evtl. Fuhrpark ist vor dem Kurt-Schumacher Damm 123 abzustellen.
Zwischenvermietung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Medienanschlüsse wie Strom und Wasser nicht vorhanden bzw. können aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit nicht mehr genutzt werden. – Alternativen, wie Sanitärwagen sind erforderlich -
Da es sich um ein Leerstandsobjekt handelt, sind die Brandschutzmaßnahmen vor Ort heruntergefahren worden. Es ist eine brandschutzgutachterliche Stellungnahme von der Produktion beizubringen.
Des Weiteren hat jede Produktion eine Haftpflichtversicherung zu übersenden, die ebenfalls Bestandteil des Motivvertrages ist.
Sicherheitsdienst bzw. Wachdienst ist seitens der Filmfirma zu stellen